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Unternehmen entwickeln sich nicht immer wie geplant. Anlaufverluste, der Wegfall eines großen Abnehmers oder eine schwache Branchenkonjunktur sind Ursachen, die zu Liquiditäts- und Rentabilitätsproblemen führen können. Oft sind dann Arbeitsplätze in Gefahr. Auch Unternehmen mit schmaler Eigenkapitalbasis geraten schnell in eine angespannte finanzielle Situation, wenn beispielsweise ein Großkunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr einhalten kann. Davon sind gerade kleinere Unternehmen bedroht, da bei ihnen oft deutlich höhere Umsatzanteile auf Hauptkunden entfallen als bei größeren Unternehmen. Damit befinden sie sich strukturell in einer stärkeren Abhängigkeitsposition. Die LfA Förderbank Bayern bietet wirksame Unterstützungen für Unternehmen mit finanziellen Problemen.

Mit unserem Akutkredit stehen wir solchen Betrieben zur Seite. Damit können kurzfristige Verbindlichkeiten, etwa gegenüber Lieferanten oder einer Bank, in langfristige Darlehen umgeschuldet werden. Dank attraktivem Zinssatz und langer Laufzeit werden Zinslast und die jährlich aufzubringenden Tilgungsleistungen gesenkt, die Belastungen daraus wieder tragbar und finanzieller Spielraum zurückgewonnen. Auch Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit sowie Investitionen, die zur Anpassung an geänderte Umfeldbedingungen (zum Beispiel Umstellung der Produktion) notwendig sind, sind förderfähig. Mangelt es an banküblichen Sicherheiten, können Industrie- und Dienstleistungsunternehmen eine LfA-Bürgschaft beantragen, die bis zu 50 Prozent  des Darlehensbetrages absichert. Für Handwerk, Handel, Hotels und Gaststätten sowie Gartenbaubetriebe stehen Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH zur Verfügung.

Voraussetzung für unsere Hilfen ist, dass ein akzeptierbarer Konsolidierungsanlass vorliegt (zum Beispiel Liquiditätsschwierigkeiten aufgrund schwacher Branchenkonjunktur). Auch Endkreditnehmer und Hausbank müssen wesentliche Beiträge leisten und es darf sich nicht um ein Unternehmen handeln, das sich in einem Insolvenzverfahren befindet oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllt.

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*) Die Corona-Hilfen der LfA sind zum 30.06.2022 größtenteils ausgelaufen.